Fallbearbeitung PrivR II, FS 2011

Die Vorbesprechung der Fallbearbeitung im Privatrecht II vom FS 2011 hat am 2. März 2011 stattgefunden. Der Fall 4 (Personenrecht) ist hier abrufbar.

Eine Fragestunde zum Fall 4 findet statt am 17. März 2011 um 12.15-13.00h im Saal RAI-J-031. Dabei können Fragen zum Sachverhalt, zur Fragestellung und zum Vorgehen gestellt werden. Bitte lesen Sie vorher das Merkblatt zur Fallbearbeitung. Fragen können Sie auch als Kommentar zu diesem Beitrag hinterlassen.

Die Abgabefrist für die Fallösungen endet am 17. April 2011 (23.59h). Nach Abschluss der Korrektur findet eine Schlussbesprechung statt, für den Fall 4 am 31. März 2011 um 12.15-13.00h im Saal KOL-G-209.

Update 6. März

Auf Anfrage eines Teilnehmers kann die Aufgabenstellung bei Fall 4 wie folgt präzisiert werden:
  1. Es genügt nicht, dass die Argumente von DS irgendwie nachvollziehbar erscheinen. Sie müssen rechtlich beurteilt werden. Alle Argumente, die Sie als vertretbar beurteilen, müssen also nach auf ihren rechtlichen Bestand geprüft werden. Auch sind die formellen Anforderungen an eine Fallbearbeitung einzuhalten (vor allem das Merkblatt).
  2. Die Gewichtung der beiden Fragen hängt davon ab, ob viel oder wenig Aufwand zu betreiben ist, um die Fragen zu beantworten. Es gibt keine vorgeschriebene Gewichtung.